Argumente durchdringen.
SENTENZAI untersucht Schlüssigkeit, Plausibilität und Widersprüche. Sie legt offen, welche Behauptungen belegt sind, wo Schlussfolgerungen nicht tragen und welche Gegenargumente eine Antwort verdienen.
SCHIEDSGERICHT 5.0 / RALPH WÜST
Menschlich legitimiert.
Doppelt künstlich intelligent geprüft.
Warum nur den Schriftsatz digitalisieren, wenn wir die Streitbeilegung selbst neu denken können? SENTENZAI durchdringt die Argumente. JUS-AI prüft das Recht. Ralph Wüst führt die Ergebnisse mit den Parteien zusammen – und entscheidet.
01 / DER PERSPEKTIVWECHSEL
Unser Ziel ist eine Streitbeilegung, in der die Qualität der Argumente zählt. Verständlich, konzentriert und so kostengünstig wie möglich. Dafür machen wir die KI-Analyse zum tragenden Teil des Verfahrens.
SENTENZAI untersucht Schlüssigkeit, Plausibilität und Widersprüche. Sie legt offen, welche Behauptungen belegt sind, wo Schlussfolgerungen nicht tragen und welche Gegenargumente eine Antwort verdienen.
JUS-AI ordnet den Sachverhalt rechtlich ein, prüft Normen und Rechtsprechung und entwickelt Gestaltungsmöglichkeiten. Dazu gehört die entscheidende Frage: Gibt es einen rechtlich tragfähigen Weg, der bisher übersehen wurde?
Ralph Wüst gleicht die Analysen ab, prüft die Quellen und diskutiert die Ergebnisse mit den Parteien. Zuerst steht die Einigung. Gelingt sie nicht, trifft und begründet er als menschlicher Schiedsrichter die Entscheidung.
DAS ZUSAMMENSPIEL
Argumentationsanalyse, juristische Prüfung und menschliche Urteilskraft greifen ineinander. Die Analysen werden offengelegt und erörtert. So wird der Weg zur Entscheidung nachvollziehbar.

Argumentation

Rechtslage

Rechtsanwalt · Erörterung & Entscheidung
Ralph Wüst, Rechtsanwalt, Volljurist und Entwickler des Schiedsmodells, verbindet anwaltliche Erfahrung mit Wirtschaftsmediation und Kommunikationscoaching. Das Kanzleiteam 5.0 kennenlernen
02 / JUS-AI IN AKTION
Konkreter Prüfauftrag. Höchstrichterliche Grundlagen. Kreative Rechtsgestaltung.
Parteien sollen ihren Streit unmittelbar vortragen können – auf Wunsch auch ohne anwaltliche Prozessvertretung. Das deutsche Schiedsverfahrensrecht setzt hier eine Grenze. Ralph Wüst beauftragte JUS-AI gezielt mit der Lösung dieser Frage und legte juristische Fachbeiträge vor. Die Ausarbeitung setzt sich mit dem BGH-Beschluss vom 9. Januar 2025 (I ZB 48/24) auseinander und entwickelt daraus zusammen mit deutschem und englischem Schiedsrecht den London-Ansatz.
DER KONKRETE PRÜFAUFTRAG
Ralph Wüst gab JUS-AI folgenden Auftrag:
„Ich möchte eine kreative Lösung, mit der Parteien in einem Schiedsgericht 5.0 die Anwendbarkeit des § 1042 Absatz 2 ZPO ausschließen. Ansatzpunkte liefern die Anhänge.“
Vorgelegt wurden der Haufe-Kommentar zum Ausschluss anwaltlicher Vertretung (§ 21, Rz. 100) und die Besprechung von Gleiss Lutz zum BGH-Beschluss I ZB 48/24. JUS-AI arbeitete die Grenze des deutschen Verfahrensrechts heraus, untersuchte die Bedeutung der Entscheidung und entwickelte die Verbindung zum englischen Schiedsrecht.
DER HÖCHSTRICHTERLICHE ANKNÜPFUNGSPUNKT
„Die Schiedsvereinbarung ist grundsätzlich unabhängig von der Wirksamkeit vertraglicher Vereinbarungen der Parteien über das Schiedsverfahren.“
Amtlicher Leitsatz b
Der Beschluss betraf eine Schiedsklausel mit einer Vereinbarung zur Nichtanwendung des AGB-Rechts. Der BGH bestätigte die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung, ohne die Wirksamkeit dieser Rechtswahl abschließend zu entscheiden.
Hier knüpft JUS-AI an: Schiedsvereinbarung, Schiedsort, Verfahrensrecht und Sachrecht werden getrennt gestaltet. Der London-Ansatz greift damit die vom BGH bestätigte Unterscheidung auf. Die konkrete Vertretungsregel stützt sich zusätzlich auf Section 36 Arbitration Act 1996.
BGH-Beschluss im Volltext · Leitsatz b, Rn. 29–34, 41–42
Einordnung von Gleiss Lutz · 3. April 2025
Der BGH-Beschluss betrifft weder ein KI-Schiedsgericht noch den Ausschluss anwaltlicher Vertretung bei Londoner Sitz. Die höchstrichterlich bestätigte Unterscheidung ist der Ausgangspunkt; die London-Konstruktion ist die darauf aufbauende juristische Weiterentwicklung.
Bei einem Schiedsort in Deutschland dürfen Rechtsanwälte als Bevollmächtigte nicht ausgeschlossen werden. Eine Klausel, die § 1042 Abs. 2 ZPO einfach abwählt, löst das Problem nicht. § 1042 ZPO
JUS-AI trennt das Recht für den Streit vom Recht für das Verfahren. Das deutsche Schiedsverfahrensrecht knüpft grundsätzlich an einen Schiedsort in Deutschland an. § 1042 gehört nicht zu den Vorschriften, die § 1025 auch auf Verfahren mit ausländischem Schiedsort erstreckt. Der Ansatz lautet deshalb: London als rechtlichen Schiedsort vereinbaren. § 1025 ZPO
Section 36 des englischen Arbitration Act 1996 lässt eine abweichende Parteivereinbarung über die Vertretung ausdrücklich zu: Unless otherwise agreed by the parties
. Damit eröffnet sich ein Ansatz für eine vereinbarte persönliche Verfahrensführung. Deutsches materielles Recht kann weiterhin für den Streit gelten. Section 36 · Section 46
Für die Entscheidung in der Sache.
Englisches Schiedsverfahrensrecht.
Der Schiedsort verlangt keine Reise nach London.
Nach gemeinsam vereinbarten, strukturierten Regeln.
Der rechtliche Schiedsort ist weder der Serverstandort noch zwingend der Ort einer Verhandlung. Diese Trennung ermöglicht die digitale Durchführung mit vereinbartem Sitz in London. Section 3 · Section 34
Im vorgeschlagenen Modell bleibt anwaltliche Beratung im Hintergrund möglich. Die Parteien tragen selbst vor; strukturierte Eingaben trennen Tatsachen, Belege und Rechtsargumente. Ist anwaltliche Vertretung im Einzelfall für ein faires Verfahren erforderlich, muss sie zugelassen werden. Diese Öffnung ist Teil der Lösung. Section 33
Der Ansatz verbindet die erläuterte BGH-Rechtsprechung mit den gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten des englischen Schiedsrechts. Für die konkrete Vertretungsregel bei Londoner Sitz wird damit keine höchstrichterliche Bestätigung beansprucht. Die konkrete Vereinbarung, ihre Wirksamkeit und die Schiedsfähigkeit sind gesondert zu prüfen, insbesondere bei Verbraucherbeteiligung. Auch das auf die Schiedsvereinbarung anwendbare Recht ist eigenständig festzulegen. Ein Londoner Schiedsspruch muss für seine Durchsetzung in Deutschland die Anerkennungsprüfung nach § 1061 ZPO und dem New Yorker Übereinkommen bestehen. Rechtliches Gehör und ordre public bleiben entscheidend; der ausländische Sitz allein garantiert keine Vollstreckbarkeit. § 1061 ZPO
Hier wird der Anspruch von JUS-AI konkret: Zusammenhänge erkennen. Grenzen präzise bestimmen. Neue Wege entwickeln.
Das Potenzial liegt im Weiterdenken: Aus einer Grenze im deutschen Verfahrensrecht wird eine Frage der internationalen Verfahrensgestaltung.
03 / SO WIRD AUS STREIT KLÄRUNG
Ein gemeinsam vereinbarter Rahmen. Zwei KI-Perspektiven. Eine offene Diskussion. Und am Ende eine Einigung oder eine begründete Entscheidung.
Wir klären die Eignung des Streits, die Unabhängigkeit des Schiedsrichters und die Schiedsvereinbarung. Schiedsort, Verfahrensrecht, Kosten, KI-Einsatz und Datenverarbeitung werden vor Beginn festgelegt.
Die Parteien bringen ihre Sicht, Argumente und Beweismittel ein. SENTENZAI und JUS-AI arbeiten den Konflikt auf: Was ist unstreitig? Was muss aufgeklärt werden? Welche Argumente und Rechtsgrundlagen tragen?
Ralph Wüst prüft die Analysen und erörtert die entscheidenden Punkte mit den Parteien. Beide können widersprechen, Fehler korrigieren und offene Fragen klären. Eine tragfähige Einigung ist das erste Ziel.
Eine Einigung wird in geeigneter Form festgehalten. Andernfalls erlässt der menschliche Schiedsrichter im Rahmen seiner Zuständigkeit einen begründeten Schiedsspruch. Er trägt die Verantwortung für die Entscheidung.
KLARHEIT GEHÖRT ZUM KONZEPT.
Eine anwaltliche Zulassung ist für die Schiedsrichtertätigkeit nicht generell erforderlich. § 2 Abs. 3 Nr. 2 RDG nimmt diese Tätigkeit ausdrücklich vom Begriff der Rechtsdienstleistung aus. Die wirksame Bestellung, die vereinbarten Qualifikationen sowie die Anforderungen des jeweils anwendbaren Schiedsrechts bleiben maßgeblich.
Ralph Wüst bringt als Rechtsanwalt und Volljurist juristische Qualifikation sowie Erfahrung in Wirtschaftsmediation und Konfliktklärung ein. Im Schiedsverfahren steht seine unabhängige Rolle als Schiedsrichter im Vordergrund.
Unser Modell ist auf unmittelbare Beteiligung der Parteien angelegt. Bei deutschem Schiedsort können sie selbst auftreten, anwaltliche Bevollmächtigte dürfen aber nicht ausgeschlossen werden. Für ein einvernehmlich vereinbartes Verfahren grundsätzlich ohne professionelle Vertretung haben Ralph Wüst und JUS-AI den London-Ansatz entwickelt. Beratung bleibt dort möglich; eine Fairnessklausel ermöglicht erforderliche Vertretung.
SENTENZAI und JUS-AI leisten die argumentative und juristische Vorarbeit. Ralph Wüst prüft sie eigenverantwortlich, erörtert die Ergebnisse mit den Parteien und erlässt den Schiedsspruch. Zwei KI-Analysen ersetzen keine Quellenkontrolle und garantieren keine Fehlerfreiheit. Die KI-Rollen sind keine bestellten Schiedsrichter.
Ein wirksames Schiedsverfahren kann zu einer verbindlichen Streitentscheidung führen. Voraussetzungen sind insbesondere eine wirksame Schiedsvereinbarung und ein schiedsfähiger Streit. Bei deutschem Schiedsort gelten für Bindungswirkung, Aufhebung und Vollstreckung §§ 1055, 1059 und 1060 ZPO. Bei Londoner Sitz richtet sich die Anerkennung und Vollstreckung in Deutschland nach § 1061 ZPO und dem New Yorker Übereinkommen.
§ 1055 · § 1059 · § 1060 · § 1061 ZPO
Unser Ziel: Streitbeilegung so einfach und kostengünstig wie möglich. Die KI-Analyse soll die Aufarbeitung konzentrieren und die Erörterung auf das Wesentliche lenken. Aufwand, Zeitrahmen und Vergütung hängen vom Streit ab und werden vor Beginn besprochen. Die vorgeschlagene Schiedsgerichtsordnung erhalten Sie auf Anfrage.
Die eingesetzten KI-Dienste, Datenflüsse, Zugriffsrechte und Schutzmaßnahmen werden vor dem Verfahren geklärt. Eine automatische Anonymisierung ist nicht Bestandteil des Konzepts. Vertraulichkeit, zulässige Datenverarbeitung und Rechte Dritter sind bei der konkreten Durchführung zu berücksichtigen.
Die gemeinsame Idee ist juristische Kompetenz, die durch gezielt angeleitete KI wirksam wird. ADVOK-AI entwickelt Plugins für wiederkehrende juristische Aufgaben. Das Schiedsgericht 5.0 setzt das Zusammenspiel von Mensch und KI für die Streitbeilegung ein. Beide entstehen aus der Arbeit von Ralph Wüst mit seinem Kanzleiteam 5.0.
ADVOK-AI entdeckenWILLKOMMEN BEIM SCHIEDSGERICHT 5.0.
Sie möchten einen Konflikt auf diesem Weg lösen oder bereits im Vertrag vorsorgen? Schreiben Sie Ralph Wüst. Für den ersten Austausch genügen das Thema und die Frage, ob bereits eine Schiedsvereinbarung besteht.
Schiedsgericht 5.0 anfragenBitte zunächst ohne vertrauliche Falldetails. Mit der Anfrage beginnt noch kein Schiedsverfahren.
EIN ANDERER WEG ZUR KLÄRUNG
Sie möchten die Entscheidung lieber selbst in der Hand behalten und im Gespräch mit Menschen eine gemeinsame Lösung erarbeiten, ohne dass KI oder menschliche Richter das Verfahren bestimmen? In einer Mediation finden die Beteiligten selbst unter professioneller Anleitung die für sie passende Lösung. Ralph Wüst begleitet sie als Wirtschaftsmediator durch das strukturierte Verfahren.
Mediation mit Ralph Wüst kennenlernen ↗