DER URSPRUNG ALLER ADVOK-AI-PRODUKTE

JUS-AI.
Intelligenz ist erblich.

Das Gen hinter ADVOK-AI.
Ein CustomGPT, der den Anspruch an juristische KI-Arbeit verändert hat.

Originalmotiv von JUS-AI aus dem Kanzleiteam 5.0
JUS-AI · AI that understands the law

01 / EIN ANSPRUCH MIT FOLGEN

Recht und Gesetz.
Als Arbeitsauftrag.

JUS-AI entstand aus einer einfachen Forderung: Juristische Antworten müssen einer Prüfung standhalten.

Recherchieren. Subsumieren. Gegenargumente prüfen. Behauptungen belegen. JUS-AI soll nicht bei der ersten plausiblen Antwort stehen bleiben, sondern den Weg zur Antwort offenlegen.

Die Bindung an Recht und Gesetz ist dabei ein ausdrücklicher Prüfauftrag. Quellen sollen Aussagen tragen, Unsicherheiten erkennbar werden und Schlussfolgerungen aus den rechtlichen Grundlagen folgen.

Aus dieser Entwicklungsarbeit von Rechtsanwalt Ralph Wüst sind die ADVOK-AI-Produkte hervorgegangen. JUS-AI ist ihr gemeinsamer Ursprung.

DIE ERFAHRUNG DES ENTWICKLERS

Mehr Prüftiefe.
Mehr Belege.
Ein anderer Qualitätsanspruch.

In meiner bisherigen Arbeit mit JUS-AI habe ich erlebt, dass die KI juristischen Bearbeitungen durch Menschen überlegen sein kann: Sie hält vorgegebene Prüfroutinen konsequenter ein, prüft die Bindung an Recht und Gesetz genauer und fordert Belege dort ein, wo menschliche Bearbeitungen Behauptungen stehen lassen.

Auch gegenüber Arbeiten aus Behörden und Justiz habe ich in den von mir betrachteten Fällen eine höhere Prüfdisziplin und weniger erfundene oder unbelegte Aussagen erlebt. Diese Erfahrungen machen JUS-AI für mich zu einem Meilenstein der Legal-AI-Entwicklung.

Ralph Wüst · Rechtsanwalt und Entwickler von ADVOK-AI

Persönliche Praxiseinschätzung des Entwicklers, keine allgemeine Vergleichsstudie. Auch JUS-AI kann Fehler und unzutreffende Quellenangaben erzeugen; Ergebnisse müssen geprüft werden.

02 / WAS WEITERGEGEBEN WIRD

Der Goldstandard
steckt in ADVOK-AI.

ADVOK-AI – das JUS-AI-Plugin: Der Qualitätsanspruch des Originals wird in spezialisierte Arbeitsabläufe übersetzt. „Goldstandard“ steht für unseren Entwicklungsanspruch.

01

Prüfroutinen.

Klare Arbeitsschritte für wiederkehrende juristische Aufgaben: vom Sachverhalt über die maßgeblichen Normen bis zur Gegenprüfung.

02

Belegpflicht.

Quellen sollen überprüfbar sein. Eine Fundstelle genügt erst, wenn sie die konkrete Aussage tatsächlich trägt.

03

Erfahrung.

Die Arbeit und die Chats mit JUS-AI bilden die Grundlage für die weitere Entwicklung der ADVOK-AI-Plugins.

03 / VOM CUSTOMGPT ZUM PLUGIN

Eine Form endet.
Die Idee lebt weiter.

11. Dezember 2026

OpenAI nennt diesen Tag als regulären Termin für die Einstellung von CustomGPTs. Damit endet nach diesem Zeitplan auch JUS-AI in seiner bisherigen Form als CustomGPT. Bestehende Gespräche sollen weiterhin zugänglich bleiben.

Was wir mit JUS-AI erarbeitet haben, ist die Grundlage der nächsten Entwicklungsstufe: spezialisierte ADVOK-AI-Plugins. Intelligenz ist erblich – als Bild für die Weitergabe von Methodik, Prüfroutinen und Erfahrung.

Stand: 11. Oktober 2026. Für bestimmte Enterprise-Arbeitsbereiche mit genehmigter Verlängerung gilt der 11. Februar 2027. Maßgeblich ist die Mitteilung für das jeweilige Konto. Ein Plugin kann sich anders verhalten als der ursprüngliche GPT und muss erneut erprobt werden.

OpenAI: Einstellung, bestehende Chats und Migration

04 / JUS-AI IN AKTION

Argumente sind stark.
Wenn das Recht sie trägt.

Im Schiedsgericht 5.0 ergänzen sich SENTENZAI und JUS-AI: SENTENZAI untersucht die Argumentation. JUS-AI prüft die rechtliche Grundlage. Ralph Wüst erörtert die Ergebnisse mit den Parteien und entscheidet als menschlicher Schiedsrichter.

Die London-Lösung zeigt, wie aus einem konkreten Prüfauftrag und der Auseinandersetzung mit Rechtsprechung ein neuer Gestaltungsansatz entstehen kann.

Die London-Lösung entdecken

VOM URSPRUNG ZU IHRER AUFGABE

Was soll Ihre KI
gründlicher prüfen?

Wir entwickeln aus wiederkehrenden juristischen Aufgaben spezialisierte Plugins.

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