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KRITIK

   

Die Annahme, es handele sich bei der Bundesrepublik Deutschland um einen Rechtsstaat in dem Sinne, dass auch der Staat und die Vertreter der Staatsgewalt an das Recht gebunden seien, lässt sich in der Praxis empirisch (bei Beobachtung der Gerichtspraxis) nicht bestätigen.

Bei genauerer Analyse stellt sich die Bundesrepublik Deutschland nach den Ergebnissen meiner bisherigen Forschung eher als ein Doppelstaat in Sinne Ernst Fraenkels dar.

Dieser Rechtswissenschaftler hatte schon zur Zeit der NS-Justiz das deutsche Entscheidungsverhalten und die Doppelgesichtigkeit des Unrechtsstaats in Normenstaat einerseits (wo die Einhaltung des Rechts den Staatsinteressen dient) und Maßnahmenstaat andererseits (wo die Einhaltung des Rechts den Staatsinteressen nicht dient, und daher durch Maßnahmen außerhalb des Rechts ersetzt wird) eingeteilt.

Diese Analyse, die zunächst im Ausland veröffentlicht wurde, gilt heute als brillant und erklärt, wie ein Scheinrechtsstaat aufrechterhalten werden kann, auch wenn das Gesamtsystem einer Unrechtsdiktatur entspricht, an der die Justiz mitwirkt.

Später wurde die vielbeachtete Analyse des jüdischen Rechtsanwalts, der laut meinen Recherchen nach 1945 an der rechtlichen Neugestaltung der Bundesrepublik mitwirkte, auch auf die SED-Justiz angewendet und Parallelen herausgearbeitet, sodass in der gesamtdeutschen Geschichte nicht nur einmal ein sog. Doppelstaat betrieben wurde, sondern ein wiederkehrendes Muster deutscher Juristen und deutscher Justiz zu beobachten ist, sich immer dann vom Recht zu entfernen, wenn durch die korrekte Anwendung des geltenden Rechts etablierte Machtstrukturen oder Staatsinteressen gefährdet erscheinen. Nicht umsonst berichteten jüngst mehrere große Zeitungen (z.B. Die Zeit, taz Archiv) über den „Doppelstaat“ und sehen auch aktuell Tendenzen in Deutschland, sich zur Einschüchterung Einzelner vom Recht zu entfernen.

Ein Beispiel: Die Studie „Justiz und Institutioneller Rassismus - Phänomen, Erscheinungsformen, Intervention (JuRa)“ an der Uni Köln untersuchte vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 deutsche Gerichte und kam zu Ergebnis: „Man glaubt, wem man sich näher fühlt.“ Menschen, die nicht der Vorstellung oder Lebensart der jeweiligen Richter entsprechen, werden also auch heute noch in Deutschland diskriminiert. Das kritisiere ich und sehe den Rechtsstatt gerade durch voreingenommene oder rassistische Richter gefährdet.

Mit vielen weiteren Links: https://kriminologie.uni-koeln.de/forschung/laufende-projekte/justiz-und-institutioneller-rassismus-jura

Wenn sich Richter aussuchen können, ob sie sich an den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetztes halten oder nicht, ist das für mich kein Rechtsstaat. Belegt ist nämlich ferner, dass auch das Bundesverfassungsgericht (ohne sachliche Begründung!) die Annahme von Verfassungsbeschwerden verweigern kann. So werden lau Bundesfinanzministerium fast 99 % der Beschwerden gar nicht angenommen.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2018/03/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-4-Die-Nichtannahmebeschluesse-des-Bundesverfassungsgerichts.html

Das betrifft nach meiner Beobachtung und Erfahrung insbesondere Verfassungsbeschwerden wegen Richterwillkür. Auch das Bundesverfassungsgericht ist also nur zum Schein an die Verfassung gebunden und kann im Einzelfall (ohne jede rechtsstaatliche Begründung) Maßnahmen treffen, um Richterkolleg:innen zu schützen. Viel sprechen daher auch von einem „Richterstaat“ in Deutschland. Die damit verbundenen Probleme legte schon 2003 der damalige Präsident des Bundesgerichtshofs, Prof. Dr. Günter Hirsch, in einer Rede dar und empfahl, diese Vorwürfe ernst zu nehmen, indem er Missstände in der UdSSR aufzeigte, die wir heute auch in Deutschland haben.

https://www.bundesgerichtshof.de/DE/DasGericht/Praesidenten/Hirsch/HirschReden/rede03122003.html

Der Beruf des klassischen Rechtsanwalts (auf Rechtsberatung nach der geltenden Rechtslage ausgerichtet) ist daher sinnlos, solange man sich in Deutschland nicht darauf verlassen kann, dass von den Gerichten so entschieden wird, wie es im Gesetz steht.

Ich halte daher klassische Rechtsberatung für überholt. Nur mit KI-gestützter Neuro-Rechtswissenschaft kann man tatsächlich vorhersagen, wie ein Gericht entscheidet. Sympathie, Vorurteile, kognitive Verzerrungen, Alter und Psychologie entscheiden!

Im „Doppelstaat“ oder Maßnahmenstaat sind diese Elemente auf Staatsinteressen ausgerichtet, aber nicht auf das Recht.

https://www.zeit.de/2025/47/der-doppelstaat-ernst-fraenkel-rechtsstaat-nationalsozialismus-gxe

https://taz.de/Opa-war-halt-doch-Nazi/!528581/

Erst wenn KI als Richterin eingesetzt wird (was ich dringend zur Rettung des echten Rechtsstaats empfehle), macht auch der Rechtsanwaltsberuf wieder Sinn: Gut trainierte KI hält sich deutlich besser an die Rechtslage als menschliche Richter (in Deutschland). KI-Entscheidungen sind durch Rechtsberatung vorhersagbarer und konsistenter. Das konnten ich und internationale Forscher in vergleichenden Studien belegen.

Wer Planungs- und Rechtssicherheit für Deutschland will, kommt um ein echte KI-Justizreform nicht herum.

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