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KI UND RECHTSWISSENSCHAFT

   

Science vs. Art – Warum das in der Kanzlei 5.0 eine Rolle spielt

In der Kanzlei 5.0 arbeiten Menschen und KIs mit sehr unterschiedlichen Denkweisen zusammen. Manche denken wie Juristen – andere wie Naturwissenschaftlerinnen. Das ist kein Widerspruch, sondern ein Vorteil. Denn es gibt zwei Arten, die Welt zu verstehen:

„Art“ (Kunstfertigkeit) meint das argumentative, wertungsbasierte Denken. So arbeiten Juristen: mit Sprache, mit Deutung, mit Erfahrung. Sie wägen ab, interpretieren, vertreten Standpunkte. Das ist nicht ungenau – es ist menschlich.

„Science“ (Naturwissenschaft) meint das faktenbasierte, überprüfbare Denken. So arbeitet z.B. MEDORA: mit Daten, Studien, Laborwerten. Sie verlässt sich nicht auf Plausibilität oder Intuition, sondern auf Belegbares – auch dann, wenn es für Juristen unsichtbar oder unverständlich erscheint.

Beide Denkweisen sind wichtig – aber sie müssen sich kennen und respektieren. Denn:

„Nicht alles, was man logisch begründen möchte, ist auch biologisch erwiesen (Beispiel: Der „freie“ Wille des Menschen). Und nicht alles, was messbar ist, ist juristisch relevant.“

In der Kanzlei 5.0 bringen wir diese Welten zusammen. Damit Recht und Wahrheit auch dort hinschauen, wo die Justiz bisher weggesehen oder sich mit allzu einfachen Erklärungen nach immer gleichen Schema begnügt hat.

Einzelfallgerechtigkeit ist möglich. Aber nicht mit überlasteten und überforderten Menschen, deren Examenserfolg oft Jahrzehnte zurückliegt.

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