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KI versus MENSCHLICHE ÜBERFORDERUNG

   

Was wir mit KI anders – besser – machen als nur mit Menschen:

Richter und Schiedsrichter arbeiten analog. Auch die eAkte oder der elektronische Rechtsverkehr ändern daran nichts. Analoge Urteile sind fehleranfällig, oft schwer nachvollziehbar, dauern lang und werden nicht neutral oder intelligent kontrolliert. Richter des BAG verwechseln Prozessparteien, das BVerfG entscheidet vorschnell, bevor eine Entscheidung über die Anhörungsrüge vorliegt, Arbeitsrichter unterschreiben als „Rechtspfleger“ und Gerichtsleiter lehnen sich selbst ab, wenn sie sich wissenschaftlich beobachtet fühlen. Viele sind befangen, laut DRB überlastet oder verkennen die Rechtslage komplett. (Alles schon erlebt...)

Manche Richter machen so viele Fehler, dass die Korrektur der richterlichen Fehler um ein Vielfaches länger dauert als die eigentliche Fallbearbeitung. Unnötige Kosten für Mandant:innen durch ungeeignete Richter! Hinzu kommt, dass Richter nicht einsichtig sind. Nur wenn man sie so weit in die Enge treibt, dass sie Fehler eingestehen müssen, geben sie nach. Keine leichte Aufgabe, dem Recht zum Sieg zu verhelfen, wenn Richter das eigentliche Hindernis sind. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts wird damit zur Sisyphos-Aufgabe. Auch das Anwaltsblatt sah 2025 den Anwalt „im Kreuzfeuer“:

„Iura novit curia – Diese Rechtsmaxime drückt aus, dass das Gericht das Recht kennt und die Parteien nicht verpflichtet sind, dem Gericht die anzuwendenden Gesetze darzulegen. Hiernach könnte man meinen, dass Gerichte unfehlbar wären. Der BGH hat aber bereits im Jahr 1988 ausgeführt, dass die anwaltliche Beratung im Prozess geradezu den Sinn habe, möglichen Fehlern des Gerichts entgegenzuwirken (BGH, Urteil vom 24.03.1988 – IX ZR 114/87). (...) Im Prozess sollte daher alles vorgetragen werden, was das Gericht beeinflussen kann.“

https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/themen/kanzlei-praxis/haftung-gerichtliche-fehltritt

Was aber tun, wenn Richter:innen nicht über die kognitiven Fähigkeiten oder die ethische und sittliche Reife verfügen, um eigene Fehler einzusehen und sich beeinflussen zu lassen?

Mir hilft KI täglich dabei, richterliche Fehler präzise zu analysieren, zu belegen und zu korrigieren. Der Einsatz von KI minderst auch die Gefahr wegen behaupteter Unsachlichkeit berufsrechtlich sanktioniert zu werden. Denn die Tatsache, dass auch Richter:innen an (psychischen) Krankheiten oder Persönlichkeitsstörungen leiden können, ist immer noch ein Tabu-Thema in Deutschland. KI scheut sich nicht, dieses Thema anzusprechen. Nur durch Ehrlichkeit kann der Rechtsstaat am Ende gegen die Fülle überlasteter Richter und deren mannigfaltige Fehler gewinnen.

Ich vergleiche die Nutzung von KI gerne mit Google Maps: Die Daten kommen von vielen Menschen. Die Route berechnet KI. Das ist deutlich zuverlässiger und schneller als einen einzelnen Menschen (oder drei verschiedene) nach dem Weg zu fragen.

Bezogen auf unser Schiedsgericht 5.0:

Auch Schiedsgerichtsbarkeit soll (wie digitale Routenplanung statt analoger Straßenkarten) schneller, flexibler und vertrauenserweckender sein als staatliche Gerichte.

Die Realität ohne Einsatz von KI sieht oft anders aus:

  1. • Die Rechtsanwaltskammer Bamberg hat ihre eigene Schiedsgutachtensordnung 2024 außer Kraft gesetzt – ohne tragfähige Alternative und ohne Nachfolgeregelung für bestehende Schiedsgerichtsvereinbarungen und hat dadurch ein kaum zu überblickendes Chaos hinterlassen: Klare Überforderung

  2. • Das Ständige Schiedsgericht bei der RAK Frankfurt existiert zwar weiterhin, wird aber faktisch aus der Großkanzlei FPS betrieben – intransparent und mit monatelangen Verzögerungen.

Ein aktuelles Beispiel aus dem Jahr 2025 vom sog. Ständigen Schiedsgericht bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (RAK FFM), das tatsächlich in der Großkanzlei FPS in FFM betrieben wird:

  1. • Es dauerte 10 Wochen, bis der Eingang einer Schiedsklage überhaupt bemerkt und registriert wurde.

  2. • Weitere 6 Monate verstrichen, bis die nach der eigenen Schiedsgerichtsordnung vorgeschriebene Zustellung der Klage ordnungsgemäß (beA gegen eEB) erfolgte – also 9 Monate ohne Verfahrensfortschritt.

    Hinzu kommt: Das Ständige Schiedsgericht bei der RAK FFM hat keine verbindlichen Rahmenbedingungen. Satzung und Schiedsgerichtsordnung der RAK FFM schreiben völlig verschiedene Regeln vor! Auch auf mehrmalige Nachfrage erfolgte kein Hinweis, welche Regelungen gelten sollen. Nach der Schiedsgerichtsordnung der RAK FFM entscheidet eigentlich der Vorstand über ein Ablehnungsgesuch. Tatsächlich beachtet keiner der dortigen Schiedsrichter diese Regelung und die Schiedsrichter entscheiden als Richter in eigener Sache selbst, wenn sie wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, so nachweislich geschehen mit Schiedsspruch vom 03.12.2025 in der Sache SchG 1/2025. Dies genügt rechtsstaatlichen Grundsätzen ganz offensichtlich nicht. Faire Verfahren sind so nicht möglich. Willkür ist vorprogrammiert.

    Honorarforderung: Schnell waren die dortigen Schiedsrichter nur mit Ihrer Honorarforderung: Ohne verbindliche Festlegung des Streitwerts und ohne ihre bestrittene Zuständigkeit und das Vorliegen der Voraussetzungen für ihr Tätigwerden zu prüfen, verlangten sie im Verfahren SchG 01/2025 einen Vorschuss von über 18.000 €, den sie sich einseitig (!) von der Partei bezahlen ließen, die später im Verfahren zu 100 % obsiegte.

    Staatsaufsichtliches Verfahren gegen RAK u.a. wegen Schiedsgericht: Wegen dieser und anderer Ungereimtheiten wurde von uns beim Präsidenten des OLG Frankfurt am Main ein staatsaufsichtliches Verfahren gegen die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main angeregt, das unter dem Aktenzeichen 3133/1 -I/3- 175/25 eingeleitet wurde. (Details werden vom OLG unter Verschluss gehalten.)

    Hintergrundrecherche: Als wäre das nicht genug Chaos, hat unsere Recherche Folgendes ergeben: Obwohl der Vorsitzende Schiedsrichter Prof. Dr. Reinhart von FPS auf der Plattform juve.de eine Anzeige geschaltet hat, auf der er für sich selbst „regelmäßig als Schiedsrichter tätig“ behauptet (Stand: 01.10.2025), ist laut Geschäftsberichten der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main zuletzt im Jahr 2020 und im Jahr 2022 jeweils nur eine (!) neue Schiedsklage dort belegt. Dies könnte nach unserer Einschätzung die Ursache sein, weshalb die Schiedsklage von 2025 über 10 Wochen von der Rechtsanwaltskammer „übersehen“ wurde. Angesprochen darauf, wies Prof. Dr. Reinhart jede Verantwortung zurück. Offenbar verbindet er mit seiner Tätigkeit als Schiedsrichter keine Holschuld.

    Enttäuschend auch, dass für die Verzögerungen und Verstöße keinerlei Einsicht, Verantwortungsübernahme oder Entschuldigung von den Beteiligten erkennbar ist.

    Unbearbeitete berufsrechtliche Beschwerden: Zwar wurde die berufsrechtliche Beschwerde gegen den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main entgegengenommen. Die Bestätigung der Bearbeitung der berufsrechtlichen Beschwerde gegen Prof. Dr. Reinhart bleibt seit Monaten aus. (Stand: 01.10.2025 - Update: Bis 26.04.2026 keine Bearbeitung!)

Was war der Anlass? Gleichzeitig erfolgte durch Prof. Dr. Reinhart eine Datenverarbeitung ohne Einwilligung: Die Kanzlei FPS speichert und verarbeitet personenbezogene Daten in ihrer privaten Kanzleistruktur, auch gegen den Willen der Beteiligten – und ohne vertragliche Einwilligung in die Datenverarbeitung.

Unser Fazit: Ausschließlich menschlich betriebene Schiedsgerichtsbarkeit unterliegt in Deutschland keinerlei wirksamen Kontrolle! Daten- und Rechtsverstöße sind an der Tagesordnung. Monatelange Verzögerungen und überhöhte Honorarforderungen ebenfalls. Solche Verfahren bieten keinen reellen Gegenwert, sondern nur weiteren Ärger und Kosten.

Aktuell laufen deswegen sowohl Verfahren nach § 1037 ZPO als auch § 1059 ZPO vor dem OLG FFM. Im Verfahren nach § 1058 ZPO (Deutung des Schiedsspruchs) konnten die Schiedsrichter ihre eigenen Willen im Schiedsspruch nicht deuten, zitierten BGH-Rechtsprechung aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit (ohne den § 1058 ZPO als lex specialis für Schiedsgerichte zu erkennen) und vertraten die Auffassung, das Vollstreckungsgericht müsse ihren Willen deuten. Folgerichtig sind nun Zweifel an der Kognitions- und Geschäftsfähigkeit der (sehr alten) Schiedsrichter Thema vor dem OLG und bis dato von der Gegenseite auch nicht bestritten.

(Stand: 26.04.2026)

Die mit der Sache ebenfalls befasste Staatsanwaltschaft FFM erkennt keine Anhaltspunkte für Bestechlichkeit, ist aber anderseits dafür bekannt, dass ein dortiger Korruptionsermittler selbst wegen Bestechlichkeit verurteilt wurde.

„BGH zu Frankfurter "Korruptionsskandal"

Verurteilung eines Ex-Oberstaatsanwalts rechtskräftig

Ein Korruptionsermittler, der wegen Korruption verurteilt wird. Mit dem skurrilen Fall aus Frankfurt hat sich nun auch der BGH beschäftigt und die Verurteilung bestätigt – ganz abgeschlossen ist der Komplex allerdings noch nicht.“

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/1str47523-bgh-oberstaatsanwalt-korruption-frankfurt

Auch die Tagesschau berichtete schon im Februar 2026 von über einer Million (!) nicht erledigter Strafverfahren in Deutschland:

„Rekord bei offenen Strafverfahren

"Es erschüttert das Vertrauen in den Rechtsstaat"

Stand: 28.02.2026 • 14:24 Uhr

Für Betroffene ist es oft schwer nachzuvollziehen: Juristische Verfahren ziehen sich manchmal über Jahre. Der Richterbund schlägt Alarm. Bundesweit gibt es mehr als eine Million offene Strafverfahren. Wie kann das sein?“

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/offene-strafverfahren-rekord-100.html

Solche kritischen Informationen finden Sie vermutlich auf keiner „normalen“ Rechsanwalts-Website zusammengestellt. Wer als Prozessvertreter Geld damit verdienen will, verschweigt in der Regel das dysfunktionale Rechtssystem. Mehr zu Kritik am vorgeblich funktionierenden Rechtsstaat: Hier!

Die Antwort auf diese durch Menschen verursachten Probleme:

(Schieds-)Gerichte mit KI: Transparenz, Schnelligkeit, Augenhöhe

Wir garantieren:

  1. • Verarbeitung nur mit ausdrücklicher (nicht fingierter!) Einwilligung – ohne Zustimmung keine KI, keine Speicherung, keine Analyse.

  2. • Information statt Intransparenz: Alle Datenflüsse werden erläutert.

  3. • Nutzung modernster KI-Modelle und Kommunikationstechniken – einschließlich solcher, die auf nicht-europäischen Servern laufen
    (z. B. Microsoft-Produkte, GPT-5, Outlook etc.).
    → Auch dies geschieht ausschließlich mit Einwilligung.

Verfahrensstart binnen 72 Stunden nach Einreichung der Schiedsklage bei vorheriger Vereinbarung mit Einwilligung in die KI-Nutzung – nicht erst nach 9 Monaten bzw. ohne Einwilligung.

Kurz gesagt:
Andere speichern Ihre Daten ohne Einwilligung – wir fragen Sie zuerst. Andere verschlafen Klageeingänge – wir starten sofort. Andere arbeiten analog und autokratisch – wir digital und demokratisch.

 

KI versus MENSCHLICHE ÜBERFORDERUNG