Prozessunfähigkeit – ein oft übersehenes Risiko im Gerichtssaal
Wenn über Geschäfts- oder Prozessunfähigkeit verhandelt wird, denken viele zuerst an ältere oder kranke Kläger und Beklagte.
Was dabei oft übersehen wird: Auch auf der Richterbank kann ein Verlust der kognitiven Urteilskraft dramatische Folgen haben – für Verfahren, für Rechtsuchende und für das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Ein Fall aus der Würzburger Gerichtspraxis:
"Herr B., Sie sind da. Ich schau Sie an. Und fertig."
Mit diesen Worten bestätigte der seinerzeit pensionierungsnahe Direktor des Arbeitsgerichts Würzburg im August 2021 die fragliche Geschäftsfähigkeit eines 90 Minuten lang wortlos im Gerichtssaal sitzenden, beklagten Rechtsanwalts.
Eine Zeugin, die im Gerichtssaal war, bestätigt das als Bewertung bei Google Maps (Stand 26. April 2026):
„Ich war hier am 04.08.2021 bei einer Verhandlung im Zuschauerraum. Ich begleitete RA Wüst, der als Klagevertreter auftrat, als präsente Zeugin und Teil der Öffentlichkeit. Obwohl es in dem Termin um die Geschäftsfähigkeit des Beklagten ging, war die Sitzung öffentlich, was ich an sich seltsam finde. Der Beklagte bestätigte mit zweimal „Ja“ zuerst seine Personalien und später dann, dass er mit der Tonaufnahme einverstanden war. Danach saß er die ganze Zeit stumm da, auch während RA Wüst beantragte, seine partielle Geschäftsunfähigkeit festzustellen. Am Ende wurde die Geschäftsunfähigkeit des Beklagten nicht festgestellt. Bei der mündlichen Urteilsverkündung begründete der damalige Direktor des Arbeitsgerichts Dr. H. das mit folgenden Worten: „Das reicht uns auch schon dann nicht, wenn wir heute, wie Sie gemerkt haben, mit Ihnen, Herrn X (Name des Beklagten hier entfernt), kein besonders intensives Gespräch geführt haben, irgendwelche Fragen gestellt, sonst irgendwie Reaktionen wahrgenommen. Sie waren einfach da und ich hab Sie angeguckt – wir drei haben Sie angeguckt - fertig.“ Die Wertung „kein besonders intensives Gespräch“ klingt für mich wie ein Witz. Nur der Anwalt des Beklagten hat für ihn gesprochen. Kein ärztliches Gutachten, keine Befragung des Beklagten durch das Gericht, keine Gelegenheit für RA Wüst, Fragen an den Beklagten zu richten. Es wirkte so, als ob das Urteil vorher schon feststand und keine Beweise oder Erörterungen gewünscht waren. Auch ich als präsente Zeugin wurde nicht zum Verhalten des Beklagten befragt. Ich fand das gesamte Verhalten des Richters keineswegs neutral. Zu diesem Eindruck passt auch, dass RA Wüst bereits am Eingang durchsucht werden sollte. Bei der Güteverhandlung ungefähr vier Monate vorher war ich auch dabei. Da wurden wir beide noch freundlich an der Kontrolle vorbei gewunken. Gegen die Durchsuchung hat RA Wüst widersprochen und telefonisch die Geschäftsstelle verlangt. Dort wollte niemand sagen, wer das angeordnet hatte. Auch saß in der Verhandlung die ganze Zeit eine Security, was ich vorher auch noch nicht gesehen habe. Die schaute fast dauernd RA Wüst an. Später behauptete Dr. H., die Security sei dagewesen, um aufzupassen, dass ich keine illegale Tonaufnahme mache, was absurd ist, da sowohl das Gericht als auch RA Wüst eine legale Tonaufnahme machten und ich noch nie so etwas Illegales getan habe. Ein ziemlich unlogischer und auch diffamierender Verdacht also gegen mich. Zur Aufnahme von RA Wüst sagte Dr. H.: „Ich bin darüber nicht erfreut.“ und zeichnete selbst parallel auch auf. Auch fragte mich der Vorsitzende am Anfang, ob ich nicht lieber den Saal verlassen wolle. Womöglich wollte er keine Zeugen für diese Verhandlung. Das Ganze wirkte insgesamt wie Einschüchterung, um die Wahrheit zu unterdrücken. Schlimm finde ich, dass auch die Beisitzer bei sowas mitmachen, anstatt einen solchen Berufsrichter zu überstimmen, was sie durchaus könnten. Für mich viel Theater, aber wenig Rechtsstaat, in dem auch die Vertreter des Staats an Gesetze gebunden sein sollen. Ich kann keine Empfehlung für dieses Gericht geben. Man ist gut beraten, wenn man dieses Gericht nie braucht. Gut wäre, wenn solche Verhandlungen im Internet übertragen und durch KI transkribiert und veröffentlicht würden, damit jeder nachvollziehen kann, wie Rechtsprechung in der Praxis tatsächlich stattfindet. Wenn es keiner mitbekommt, kann sich auch keiner beschweren. Dann fehlt die öffentliche Kontrolle der Richter.“
Quelle: Google Maps, Arbeitsgericht Würzburg
Danach ließ der Ex-Direktor Dr. H. sich in seinem über 90 Seiten langen Teilurteil abwertend über RALPH WÜST aus, der dessen Vorgehensweise und Verhandlungsführung kritisiert hatte.
Die rechtliche Folge: Drei von RALPH WÜST vorgebrachte und erfolgreiche Ablehnungsgesuche in Folgeverfahren gegen diesen offensichtlich kritikunfähigen Richter mit Leitungsfunktion wegen „grober Unsachlichkeit“. So wertete auch sein Richterkollege Deyringer es in drei Entscheidungen. Mittlerweile ist Richter Deyringer der Nachfolger dieses Richters und selbst Direktor des Arbeitsgerichts Würzburg. Nachdem RALPH WÜST ihn einmal der Anstiftung zur Lüge überführt und mehrfach wegen Befangenheit abgelehnt hatte, hat Direktor Deyringer sich nach der Offenlegung der wissenschaftlichen Forschung am 12.02.2026 selbst abgelehnt. Ob ein Richter, der sich im Angesicht wissenschaftlicher Beobachtung als „Versuchskaninchen“ fühlt, für öffentliche Sitzungen geeignet ist, bleibt offen. Zweifel daran äußern drei YouTube-Videos, in denen die KI von Google (Gemini) dieses Richterverhalten auswertet. KI als bessere Dienstaufsicht?
Es war nicht der einzige Vorfall.
Auch die ehemalige Direktorin des Amtsgerichts Würzburg konnte sich wenige Tage vor ihrem Altersruhestand im Mai 2025 nicht entscheiden, ob das Ablehnungsgesuch in einem Gewaltschutzverfahren unzulässig oder unbegründet sein soll. Sie entschied sich gar nicht und ließ es offen, offenbar ohne die Rechtsfolge zu erfassen. Entsprechend konnte sie auch nicht zutreffend beurteilen, ob die Beschwerde gegen ihre Entscheidung zuzulassen war. Sie ließ die Beschwerde ohne nähere Begründung zu. In der Beschwerdeinstanz allerdings stellte sich heraus, dass das Gesuch unzulässig war, also nie zur Beschwerde hätte zugelassen werden dürfen.
Hinzu kam: Diese ehemalige Direktorin konnte auch keine zutreffende Rechtsbehelfsbelehrung verfassen: Sie behauptete Anwaltszwang, wo keiner bestand. Der oben bereits erwähnte RA Herr B., dessen Geschäftsfähigkeit schon vor über vier Jahren fraglich war, erkannte als Fachanwalt für Verwaltungsrecht den Fehler in der Rechtsbehelfsbelehrung nicht, behauptete ebenfalls Anwaltszwang in dem Gewaltschutzverfahren, hielt das Gewaltschutzverfahren für eine Familienstreitsache und rechnete, obwohl er selbst der Antragsgegner war und sich selbst vertreten hatte, 29,40 € ab, inklusive 4,90 € Post- und Telekommunikationspauschale. Wie er mit sich selbst kostenpflichtig kommuniziert haben will, ist ungeklärt.
Bei Gericht und vielen Kollegen ist derlei Auftreten mittlerweile „normal“. Für mich nicht: Auch gegen die Richterin am Familiengericht, die derlei unbeanstandet lässt, wurde am 20.04.2026 ein Ablehnungsgesuch vorgebracht (zum Download in Schriftsätze mit KI), genauso wie die Verfassungsbeschwerde, die vollständig von JUS-AI erarbeitet wurde, gegen die Entscheidung dieser Richterin vom 08.01.2026.
Auch die aktuelle Präsidentin des Finanzgerichts Nürnberg macht „lustige“ Sachen. Obwohl drei ihrer Richter entschieden haben, dass es falsch ist, eine Dokumentenpauschale für digitale oder digitalisierte Akteneinsichten zu berechnen, und auch der Gesetzeswortlaut und die Hinweise unseres Kanzleiteams eindeutig waren, sendete das Gericht entsprechende, rechtswidrige Kostenrechnungen.
Frage: Sind das Fälle für die Staatsanwaltschaft oder die Psychiatrie? Oder ist das der ganz normale Justizwahnsinn?
Trotzdem haben einige Menschen mehr Vorbehalte gegen KI. Sie sagen, KI würde fabulieren... Richtig ist: KI macht mitunter Fehler. Aber das ist nicht zu vergleichen mit dem, was Menschen in Leitungsfunktionen innerhalb der Justiz veranstalten. Denn KI gibt eigene Fehler zu. Solche Menschen hingegen nicht.
Vor dem Hintergrund eigener kognitiver und persönlicher Schwächen solcher Richter verwundert es wenig, dass beim Verdacht von Prozessunfähigkeit lieber regelmäßig beide Augen fest zugedrückt werden, bevor ein Psychiater fragwürdige Auftritte vor Gericht sachverständig erklärt. So etwas machen Juristen lieber unter sich aus und verletzen für die Umgehung fachkundiger Kontrolle uni sono ihre Amtsermittlungspflicht.
Hier wäre KI mit Sicherheit die bessere Alternative.
Wenn Menschen in zentralen Justizfunktionen fundamentale juristische Standards nicht mehr überblicken (wollen), wird Fehlentscheidung zur Routine – und der Rechtsstaat zur Fiktion.
Das Tool Prozessunfähigkeit wurde entwickelt, um genau hier anzusetzen:
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•Es hilft bei der strukturierten Beurteilung möglicher Verfahrensunfähigkeit.
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•Es dokumentiert Muster, Unstimmigkeiten und gerichtliche Dysfunktion – auch auf der Richterbank.
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•Es formuliert – sachlich, präzise, reproduzierbar.
Nicht zur Diskreditierung. Sondern zur Absicherung der Rechtsstaatlichkeit. Es geht nicht um Misstrauen. Es geht um Kontrolle. Denn: Wo kritisches Denken fehlt, beginnt juristischer Blindflug. Prozessunfähigkeit ist keine Schande. Aber ihre systematische Verdrängung ist ein Skandal. Und der betrifft nicht nur von Prozessunfähigkeit Betroffene – sondern alle, die auf Gerechtigkeit angewiesen sind.