Musikvideo: „EIN KLEINER PARASIT - Teil 1“ Regie: Ralph Wüst, Doppelrolle: Der Prediger und der Guru (2 Drehtage)
Als Reaktion auf „Der kleine Parasit“ (Teil 2: Symptomatik und Befall) erhielt ich eine sehr ausführliche Kritik eines sehr geschätzten Freundes. Hier meine Antwort (Auszug): „Das Thema "die Gefährlichkeit von Einseitigkeit" ist wirklich präzise von dir herausgearbeitet. Ich schließe mich dir an: Einseitige Betrachtung kann sehr gefährlich sein. In der Kunst vielleicht. (erg. In der Wissenschaft wahrscheinlich.) In der Staatsgewalt ganz sicher. Du kannst bei Gelegenheit mal für mich deinen Vater als Direktor eines Amtsgerichts a.D. befragen, welche Qualifikationen außer der juristischen Staatsnote er für seinen Job mitbringen musste. Wurden die von dir angesprochene Allgemeinbildung, Empathiefähigkeit oder der umfassende Blick für das große Ganze, den du forderst, geprüft, und falls ja, wie? Ich kenne das eher sehr einseitig auf juristische Fachkompetenz reduziert. Auch kannst du ihn fragen, ob auch Nichtjuristen bei seiner Jobvergabe beteiligt waren, also z.B. Psychologen oder Psychiater, die sein Verhalten sachverständig prüften. Auch die Jobvergabe für den Richterdienst kenne ich als eher einseitigen Entscheidungsprozess, der ausschließlich in der Hand von fachlich-einseitig ausgebildeten Juristen liegt. Und schließlich: Frag ihn doch noch, wie oft er nach seinem Staatsexamen nochmals seine Fähigkeit zu sauberer und präziser juristischer Arbeit nachweisen musste. (…) Auch das kenne ich als sehr einseitig, um nicht zu sagen "einmalig": Gute Examensnote im jungen Alter, es folgt eine kurze Zeit als Richter auf Probe, und dann kann nach meiner Beobachtung jeder Richter rechenschaftslos den Rest seines Lebens weitgehend machen, was er will. Über 50 werden Richter meines Wissens nicht einmal mehr beurteilt... Wir nennen das richterliche Unabhängigkeit und verweisen auf das Grundgesetz. Ist das nicht einseitig, zumal das Grundgesetz auch den Rechtsstaat garantiert, ohne dafür wirklich wirksame Kontrollen bereitzustellen, wenn ein Richter "psychologisch" oder sonst wie vom Verhalten aus dem Ruder läuft? Die meisten Richterkollegen argumentieren dann so etwa wie du: "Da gibt es viele mögliche Ursachen... Kein Zusammenhang erkennbar... (…)" Der Richter bleibt im Amt. Wer also sollte je herausfinden, ob ein Richter wirklich noch frei und unvoreingenommen seinen Willen und seine Überzeugung bilden kann? Selbst wenn das Verhalten bei Vielen parasitär ferngesteuert wäre, worauf ja Einiges in der Forschung hindeutet, wenn man die Statistik zum Befall mit T.gondii betrachtet, würde es innerhalb der Justiz wohl kaum auffallen. Es ist also meiner Ansicht nach notwendig, dass die Einseitigkeit der Richterauswahl und Richterbeurteilung außerhalb der Justiz ein Kontrollgegengewicht erhält. Die Menschen sollten erkennen und verstehen, was außer dem Gesetz die Entscheidungen von Richtern beeinflusst. (…) "Justiz und Algorithmen - Über die Schwächen menschlicher Entscheidungsfindung und die Möglichkeiten neuer Technologien in der Rechtsprechung " von Dr. David Nink und der dortige Problemaufriss der Dissertation zu richterlichen Entscheidungsschwächen seien wärmstens empfohlen, auch für die Allgemeinbildung in Schulen, genauso wie das Wissen über T. gondii für den Biologieunterricht. Beides wurde mir und auch dir in unserer Schule vorenthalten, oder? Es muss sich also jemand anderes um die Allgemeinbildung des Volkes kümmern, wenn der Staat diese Aufgabe nur sehr einseitig erfüllt. Ich versuche, (…) den Beweis zu erbringen, dass die biologischen Erkenntnisse über T. gondii mehr helfen, um den Ausgang von Prozessen vorherzusagen als juristische Kenntnisse. Insofern bin ich Alles andere als einseitig, sondern wie kein anderer mir bekannter Rechtsanwalt bemüht, das von dir geforderte große Ganze zu betrachten. Meine Empfehlung, wenn du das juristische große Ganze betrachten willst: Lies nicht nur, sondern besuche Verhandlungen! Die meisten Verhandlungen sind öffentlich. Schau dir (mehrfach) an, wie Richter in der Praxis auftreten und sag mir dann, ob du das "einseitig" oder "ganzheitlich" findest. Wenn du ganz mutig bist, kannst du ja mal einen Zwischenruf aus dem Publikum und eine Ordnungsstrafe riskieren, wenn dich interessiert, ob der Richter (…) bereit sein wird, auch deine Sichtweise zu berücksichtigen, oder ob er sein Revier in der T.gondii-typischen Art verteidigen wird...(…) Kunst soll subjektiv sein. Das ist das Wesen der Kunst, schon nach dem Grundgesetz. Daher muss sie einseitig daherkommen. Justiz sollte objektiv sein. Daher darf sie eigentlich nicht einseitig sein... Was ist mit der Welt passiert, wenn wir an die Kunst höhere Ansprüche zur Vermeidung von Einseitigkeit stellen als an den Staat?“ Nachtrag: Von den „einseitigen Interessen“ der Kirche an Kindern und der fehlenden Bereitschaft, offen mit Verfehlungen in den eigenen Reihen umzugehen, möchte ich gar nicht anfangen… Dazu ist meine Meinung genauso einseitig ablehnend wie bei jedem anderen scheinheiligen Machtmissbrauch! "Profil zeigen ist einseitig!"
Samstag, 1. Oktober 2022